Insolvenzanfechtung
Die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie bzw. die damit einhergehenden Einschränkungen für Unternehmen und Unternehmer haben in einigen Geschäftsbereichen zu erheblichen Umsatzeinbußen und möglicherweise auch zur Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen geführt.
Soweit über das Vermögen eines Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass von dem Unternehmen in der Vergangenheit geleistete Zahlungen seitens eines vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters - im Wege der Insolvenzanfechtung - zurückgefordert werden, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens nicht auf die Einschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie zurückzuführen sind.
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Diese Gegebenheiten können gerade dann unangemessen erscheinen, wenn Sie Ihre Leistung erbracht haben und der Insolvenzverwalter nun die Rückerstattung Ihrer erhaltenen Gegenleistung verlangt.
Gerne prüfen wir für Sie, ob eine Ihnen gegenüber erklärte Anfechtung wirksam ist und tatsächlich eine Rückzahlung an die Insolvenzmasse gefordert werden kann.
Rechtsanwalt Probst
steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.